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Gemeindeverwaltung

Ostseeheilbad Zingst

Veranstaltungs­kalender

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Sitzungen der Gemeindevertretung

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Zingster Strandbote

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Aktuelles

Gemeindevertretersitzung

Die nächste  öffentliche Gemeindevertretersitzung mit anschließendem nichtöffentlichen Sitzungsteil findet am 15.06.2023…

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Zingster Strandbote

Die Juni- Ausgabe des "Zingster Strandboten" ist seit Montag, 05.06.2023 in den Verkaufsstellen erhältlich.…

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Stellenausschreibung Bau- und Liegenschaftsamt

Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst schreibt zum 01.09.2023 die Stelle eines
Sachbearbeiter Bau- und Liegenschaftsamt…

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Schadensmelder

Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
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Bürgerservice

Schnell finden, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist – mit den "Amtswegen von A bis Z". Filtern Sie Ihr Gesuch alphabetisch, sortiert nach Lebenslage oder nutzen Sie unsere Freifeldsuche, um einfach an die von Ihnen gewünschten Kontaktinformationen zu gelangen.

Geodaten

Alle Informationen zu den kommunalen Liegenschaften und Geodaten der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhalten Sie über das Bau- und Liegenschaftsamt.

Zingster Strandbote

Der "Zingster Strandbote" ist eine Monatszeitung, die seit Ende 1991 erscheint. Sie beinhaltet Informationen und Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung, der Kur- und Tourismus GmbH, sowie Veranstaltungshinweise und Termine.
Beiträge von Vereinen informieren über
das Zingster Vereinsleben.

Heiraten in Zingst

Wenn Sie einen besonderen Ort für Ihre Eheschließung suchen, dann heiraten Sie doch im wunderschönen Zingst. Freundliche und kompetente Standesbeamtinnen helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter und stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre standesamtliche Eheschließung geht.

Bekannt-
machungen

Nach Fachgebieten unterteilt, finden Sie hier die Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung.

Formulare

Informationen und Blanko-Formulare als PDF-Datei für die verschiedenen Verwaltungsbereiche erhalten Sie in diesem Bereich.

Satzungen

Die Satzungen aus den einzelnen Amtsbereichen der Gemeindeverwaltung können Sie auf dieser Unterseite herunterladen und einsehen.

info-iconAchtung

Wohngeldreform 2023

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Mit der bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt!

Wohngeld hilft vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern

Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. 40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern.

Im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie bisher

Das Wohngeld wird ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat. 
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 

Steigende Heizkosten im Wohngeld berücksichtigt

Mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können. Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen!

Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde in der – Gemeindeverwaltung des Ostseeheilbades Zingst in der Hanshäger Str. 1 – und natürlich auch online unter www.gemeinde-zingst.de/buergerservice/formulare.     

Stand 01/2023

Achtung

Wohngeldreform 2023

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Mit der bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt!

Wohngeld hilft vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern

Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. 40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern.

Im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie bisher

Das Wohngeld wird ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat. 
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 

Steigende Heizkosten im Wohngeld berücksichtigt

Mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können. Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen!

Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde in der – Gemeindeverwaltung des Ostseeheilbades Zingst in der Hanshäger Str. 1 – und natürlich auch online unter www.gemeinde-zingst.de/buergerservice/formulare.     

Stand 01/2023