Gemeindeverwaltung
Ostseeheilbad Zingst
Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder
Information des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt ist wegen Renovierungsarbeiten vom 28.11.2024 bis 10.12.2024 geschlossen.
Die Bundesdruckerei Berlin hat uns mitgeteilt, dass die Herstellung von Reisepässen derzeitig bis zu 3 Monaten dauert. Unsere Empfehlung, beantragen Sie Ihr Reisedokument rechtzeitig.
Mitteilung aus dem Finanz-und Sozialverwaltungsamt – Abteilung Steuern
Vor dem 01.01.2025 erlassene Bescheide (Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide) nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Die Grundsteuer-Bescheide der Gemeinde Zingst nach alten Recht verlieren auch insoweit mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit mit Wirkung für die Zukunft.
Zu Beginn des Jahres 2025 werden aus der Steuerabteilung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst neue Grundsteuerbescheide versandt.
Wir bitten mit Blick auf eingerichtete Daueraufträge bereits jetzt schon zu prüfen, ob diese Daueraufträge zum 31.12.2024 befristet sind, ggf. müssten diese extra gelöscht werden.
TIPP: Nutzen Sie einfach und unkompliziert das SEPA-Lastschriftverfahren und vergessen so keinen Steuertermin mehr!
Das Formular finden Sie ...hier
Information des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt ist wegen Renovierungsarbeiten vom 28.11. 2024 und 10.12.2024 geschlossen.
Die Bundesdruckerei Berlin hat uns mitgeteilt, dass die Herstellung von Reisepässen derzeitig bis zu 3 Monaten dauert. Unsere Empfehlung, beantragen Sie Ihr Reisedokument rechtzeitig.
Mitteilung aus dem Finanz-und Sozialverwaltungsamt – Abteilung Steuern
Vor dem 01.01.2025 erlassene Bescheide (Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide) nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Die Grundsteuer-Bescheide der Gemeinde Zingst nach alten Recht verlieren auch insoweit mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit mit Wirkung für die Zukunft.
Zu Beginn des Jahres 2025 werden aus der Steuerabteilung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst neue Grundsteuerbescheide versandt.
Wir bitten mit Blick auf eingerichtete Daueraufträge bereits jetzt schon zu prüfen, ob diese Daueraufträge zum 31.12.2024 befristet sind, ggf. müssten diese extra gelöscht werden.
TIPP: Nutzen Sie einfach und unkompliziert das SEPA-Lastschriftverfahren und vergessen so keinen Steuertermin mehr!
Das Formular finden Sie ...hier