Gemeindeverwaltung
Ostseeheilbad Zingst
Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder
Die Feststellungserklärungen sind ab 01.07.2022 in elektronischer Form über die Steuer-Onlineplattform ELSTER einzureichen.
Abweichend von der elektronischen Abgabe kann auf Antrag beim zuständigen Finanzamt die Härtefall-Regelung in Anspruch genommen werden.
Die Zusendung der entsprechenden Steuerformulare* erfolgt dann ausschließlich durch das Finanzamt.
(*Ausdrucke aus dem Internet oder in kopierter Form werden nicht anerkannt.)
Viele Informationen zur Grundsteuer-Reform sind von der Finanzverwaltung unter folgenden Link zusammengetragen worden:
Informationen zur Grundsteuerreform - Regierungsportal M-V (steuerportal-mv.de)
Für Fragen rund um die Grundsteuerreform sind die Finanzverwaltungen der Länder zuständig.
Wer ist befugt Hilfestellung zu leisten?
Zur vollumfänglichen Hilfeleistung bei den Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts sind die in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personen (z. B Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) und Gesellschaften (z. B. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften Partnerschaftsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) befugt.
Grundstücks- und Hausverwaltungen sind nach § 4 Nummer 4 StBerG berechtigt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte zu Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hilfe in Steuersachen zu leisten.
Lohnsteuerhilfevereine sind nicht zur Hilfeleistung bei Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes befugt.
Auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) können unterstützen, wenn die Hilfeleistung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Nummer 2 StBerG).
Die Feststellungserklärungen sind ab 01.07.2022 in elektronischer Form über die Steuer-Onlineplattform ELSTER einzureichen.
Abweichend von der elektronischen Abgabe kann auf Antrag beim zuständigen Finanzamt die Härtefall-Regelung in Anspruch genommen werden.
Die Zusendung der entsprechenden Steuerformulare* erfolgt dann ausschließlich durch das Finanzamt.
(*Ausdrucke aus dem Internet oder in kopierter Form werden nicht anerkannt.)
Viele Informationen zur Grundsteuer-Reform sind von der Finanzverwaltung unter folgenden Link zusammengetragen worden:
Informationen zur Grundsteuerreform - Regierungsportal M-V (steuerportal-mv.de)
Für Fragen rund um die Grundsteuerreform sind die Finanzverwaltungen der Länder zuständig.
Wer ist befugt Hilfestellung zu leisten?
Zur vollumfänglichen Hilfeleistung bei den Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts sind die in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personen (z. B Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) und Gesellschaften (z. B. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften Partnerschaftsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) befugt.
Grundstücks- und Hausverwaltungen sind nach § 4 Nummer 4 StBerG berechtigt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte zu Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hilfe in Steuersachen zu leisten.
Lohnsteuerhilfevereine sind nicht zur Hilfeleistung bei Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes befugt.
Auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) können unterstützen, wenn die Hilfeleistung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Nummer 2 StBerG).