Gemeindeverwaltung
Ostseeheilbad Zingst
Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder
Information zu einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich Jordan-/Hafenstraße
Sehr geehrte Einwohner und Gäste,
im Zeitraum vom 17.09. bis 18.09.2026 vormittags wird es zu einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich Hafen-/Jordanstraße wegen Asphaltarbeiten kommen. Die Jordanstraße ist im Bereich von den Gemeindestraßen „An der Feuerwache“ und „Friedeneiche“ voll gesperrt, wobei diese genannten Straßen wie gewohnt befahrbar bleiben. Die nördliche Hafenstraße zwischen Jordanstraße und Mehlsgang/Boddenhörn wird für diesen Zeitraum voll gesperrt bleiben.
Bitte beachten Sie den beigefügten Umleitungsplan.
Umleitungsplan
Information zu den betroffenen Bus-Linien 210+222
Wir bitten um Ihr Verständnis!
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Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Gemeindewahlleiterin
Information zu einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich Jordan-/Hafenstraße
Sehr geehrte Einwohner und Gäste,
im Zeitraum vom 17.09. bis 18.09.2026 vormittags wird es zu einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich Hafen-/Jordanstraße wegen Asphaltarbeiten kommen. Die Jordanstraße ist im Bereich von den Gemeindestraßen „An der Feuerwache“ und „Friedeneiche“ voll gesperrt, wobei diese genannten Straßen wie gewohnt befahrbar bleiben. Die nördliche Hafenstraße zwischen Jordanstraße und Mehlsgang/Boddenhörn wird für diesen Zeitraum voll gesperrt bleiben.
Bitte beachten Sie den beigefügten Umleitungsplan.
Umleitungsplan
Information zu den betroffenen Bus-Linien 210+222
Wir bitten um Ihr Verständnis!
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Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Gemeindewahlleiterin