Gemeindeverwaltung
Ostseeheilbad Zingst
Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder
Information zu einer Vollsperrung in der nördlichen Hafenstraße
Sehr geehrte Einwohner und Gäste,
im Zeitraum vom 13.07. bis 14.08.2026 wird es zu einer Vollsperrung der nördlichen Hafenstraße zwischen Jordanstraße und Mehlsgang/Boddenhörn kommen, wobei der Mehlsgang und Boddenhörn unverändert befahrbar bleiben. Die beidseitige Befahrbarkeit der Jordanstraße ohne Ampelregelung wird für diesen Zeitraum wieder hergestellt. Die fußläufige Verbindung durch den Vollsperrungsbereich ist in alle Richtungen jederzeit gegeben, sodass die Geschäfte uneingeschränkt erreichbar bleiben.
Den nachfolgenden Grafiken entnehmen Sie bitten den Vollsperrungsbereich sowie den Umleitungsplan für diesen Zeitraum.
Vollsperrungsbereich
Umleitungsplan
Wir bitten um Ihr Verständnis!
_______________________________________________________________________________________
Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Gemeindewahlleiterin
Information zu einer Vollsperrung in der nördlichen Hafenstraße
Sehr geehrte Einwohner und Gäste,
im Zeitraum vom 13.07. bis 14.08.2026 wird es zu einer Vollsperrung der nördlichen Hafenstraße zwischen Jordanstraße und Mehlsgang/Boddenhörn kommen, wobei der Mehlsgang und Boddenhörn unverändert befahrbar bleiben. Die beidseitige Befahrbarkeit der Jordanstraße ohne Ampelregelung wird für diesen Zeitraum wieder hergestellt. Die fußläufige Verbindung durch den Vollsperrungsbereich ist in alle Richtungen jederzeit gegeben, sodass die Geschäfte uneingeschränkt erreichbar bleiben.
Den nachfolgenden Grafiken entnehmen Sie bitten den Vollsperrungsbereich sowie den Umleitungsplan für diesen Zeitraum.
Vollsperrungsbereich
Umleitungsplan
Wir bitten um Ihr Verständnis!
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Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Gemeindewahlleiterin