stellvertretende Schiedsperson gesucht

Bekanntmachung

Gesucht wird ab April 2026 in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst eine stellvertretende Schiedsperson für die ordnungsgemäße Doppelbesetzung der Schiedsstelle laut § 2 Abs.2 SchStG M-V. Die künftige stellvertretende Schiedsperson wird auf 5 Jahre von der Gemeindevertretung gewählt und durch das zuständige Amtsgericht bestätigt.

         Gewählt werden kann jede Person die:

  • das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • einen Wohnsitz in der Gemeinde Zingst inne hat,
  • Ansehen im Ort genießt,
  • fähig ist, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen (Mediation / Streitschlichtung),
  • vorurteilsfrei, sachlich und besonnen gegenüber streitbefangenen Parteien agiert.

    Ausgeschlossen sind alle Personen die:
     
  • die infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a. die Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Beleidigung, Sachbeschädigung und von Ansprüchen aus den Verletzungen der persönlichen Ehre. Informieren Sie sich gern ausführlicher auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.: www.schiedsamt.de. Entsprechende Aus- und Fortbildungen werden durch die Gemeinde organisiert und finanziert.

Interessierte Bürger und Bürgerinnen unserer Gemeinde, die sich den o.g. Anforderungen gewachsen fühlen und sich der Wahl für das Amt zur Schiedsperson stellen möchten, können sich in der Gemeindeverwaltung Zingst im Sekretariat des Bürgermeisters melden. Auch Vorschläge zu Personen, die dann durch die Gemeindeverwaltung diesbezüglich angesprochen werden könnten, sind hilfreich und willkommen. 

gez. Bürgermeister Ch. Zornow